Empfehlen und profitieren

Wir belohnen Ihren Hinweis auf einen Immobilien- oder Grundstücksverkauf, wenn dieser zu einem erfolgreichen Vermittlungsauftrag führt!

Geteilte Freude ist doppelte Freude!

Bei einer Tippgeber- oder Vermittlungsprovision, handelt es sich um die Vergütung einer Empfehlung durch eine Person, sogenannte Tippgeber*innen, welche zum erfolgreichen Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks durch Immobilienmakler*innen führt.

Ihr Tipp ist uns 250,00 € wert!

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Natürlich kann es auch vorkommen, dass es zu keinem Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks kommt. Ursächlich können hierfür viele Gründe sein, wie z. B. keine Nachfrage auf dem Markt, falsche Preisvorstellungen seitens der Eigentümer*innen, nachteilige Umstände für Käufer*innen bei dem Objekt, etc..

Sollte ein Objekt nicht verkauft werden können, so entstehen für den/ die Tippgeber*in keinerlei Kosten. Entschädigungsverpflichtungen und die Tippgeberprovision können nicht ausbezahlt werden. Sollte zwischen Eigentümer*in und dem/der Immobilienmakler*in keine Einigung hinsichtlich einer Angebotsanpassung erfolgen und die geschlossene Vermittlungslegitimierung (Maklervertrag) auslaufen, so erfolgt keine weitere Verkaufsaktivität seitens des/der Immobilienmakler*in zum jeweiligen Objekt.

Allgemeiner Prozess der Tippgeberprovision

  • SCHRITT 1: Sie benennen uns die Eigentümer*innen mit Verkaufswunsch, und die Anschrift der Immobilie.
  • SCHRITT 2: Sie teilen uns Ihre Kontaktdaten und die der Eigentümer*in mit.
  • SCHRITT 3: Es erfolgt einer Überprüfung, ob uns das Objekt noch nicht bekannt ist und ob dieses nicht bereits auf dem Markt angeboten wird bzw. vor Kurzem wurde.
  • SCHRITT 4: Wir treten mit dem/der Eigentümer*in Kontakt, stellen uns vor und klären alle für einen erfolgreichen Verkauf notwendigen Details. Selbstverständlich alles diskret und vertraulich.
  • SCHRITT 5: Erteilen uns die Eigentümer*innen eine Vermittlungslegitimierung (Makleralleinauftrag) zum Verkauf des Objekts, erhalten Sie als Tippgeber*in von uns eine Benachrichtigung über das Zustandekommen des Vertrages und wir beginnen mit unserer Arbeit.
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  • SCHRITT 6: Sollte es zu keinem Vertrag kommen, so informieren wir ebenfalls und stellen unsere Tätigkeiten in dieser Sache ein. Es besteht kein Anspruch auf eine Provision.
  • SCHRITT 7: Die Immobilie bzw. das Grundstück wird durch unsere Maklertätigkeit mit einem rechtswirksamen und notariellen Kaufvertrag provisionspflichtig verkauft.
  • SCHRITT 8: Wir erhalten unsere Maklerprovision.
  • SCHRITT 9: Sie als Tippgeber*in stellen uns Ihre ordentliche Rechnung oder Quittung zu.
  • SCHRITT 10: Wir überweisen Ihnen Ihre verdiente Tippgeberprovision und bedanken uns herzlich.

FAQ - Tippgeberprovision