Wir belohnen Ihren Hinweis auf einen Immobilien- oder Grundstücksverkauf, wenn dieser zu einem erfolgreichen Vermittlungsauftrag führt!
Geteilte Freude ist doppelte Freude!
Bei einer Tippgeber- oder Vermittlungsprovision, handelt es sich um die Vergütung einer Empfehlung durch eine Person, sogenannte Tippgeber*innen, welche zum erfolgreichen Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks durch Immobilienmakler*innen führt.
Ihr Tipp ist uns 250,00 € wert!
Natürlich kann es auch vorkommen, dass es zu keinem Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks kommt. Ursächlich können hierfür viele Gründe sein, wie z. B. keine Nachfrage auf dem Markt, falsche Preisvorstellungen seitens der Eigentümer*innen, nachteilige Umstände für Käufer*innen bei dem Objekt, etc..
Sollte ein Objekt nicht verkauft werden können, so entstehen für den/ die Tippgeber*in keinerlei Kosten. Entschädigungsverpflichtungen und die Tippgeberprovision können nicht ausbezahlt werden. Sollte zwischen Eigentümer*in und dem/der Immobilienmakler*in keine Einigung hinsichtlich einer Angebotsanpassung erfolgen und die geschlossene Vermittlungslegitimierung (Maklervertrag) auslaufen, so erfolgt keine weitere Verkaufsaktivität seitens des/der Immobilienmakler*in zum jeweiligen Objekt.